
Notarin Dr. Stephanie Bialluch-von Allwörden
Dr. Stephanie Bialluch-von Allwörden
2019-2021 Rechtsanwältin
Seit 1.1.2023 Partnerin der Sozietät als Nachfolgerin von Prof. Dr. Manfred Wenckstern, zunächst als Notariatsverwalterin
2025 Ernennung zur Notarin
Studium der Rechtswissenschaften in Kiel, Referendariat in Berlin, USA
Fremdsprache: Englisch
Publikationen
ZfIR 2023, S. 357 ff. | Unwiderrufliche Vollmachten für Immobilienveräußerungen |
Conreder/Meier, Kommentar zum eWpG, 1. Aufl. 2022 | Kommentierung der §§ 10, 30 eWpG |
ZfIR 2022, S. 540 ff. | Urteilsanmerkung zu OLG Hamm, Urteil vom 06.04.2022, 8 U 172/20 |
ZfIR 2022, S. 398-401 | Verpflichtungen zur Ausübung von Benennungsrechten – Beurkundungsbedürftigkeit nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB? |
NZG 2022, S. 791-795 | Übertragung von Kommanditanteilen – aufschiebend bedingte Abtretung durch MoPeG passé? |
RDi 2021, S. 13-19 | Zivil- und prospektrechtliche Aspekte des eWpG-E |
BKR 2020, S. 345-348 | Kontoauszüge mit Fälligkeitstermin – Kündigung von Sparverträgen problematisch (gemeinsam mit Dr. Sebastian von Allwörden) |
WM 2018, S. 2118-2123 | Initial Coin Offerings: Kryptowährungen als Wertpapier oder Vermögensanlage? (gemeinsam mit Dr. Sebastian von Allwörden) |
April 2018 | Das sogenannte Anleiheschuldverhältnis |
Jura 2016, S. 459 - 471 | Der Einwendungsausschluss im Wertpapierrecht |
WM 2015, S. 2030 - 2038 | Systematische Internalisierung de lege lata |
FAQs
Häufig gestellte Fragen
Welche Informationen wir für die Entwurfserstellung von Ihnen benötigen, hängt von Ihrem konkreten Anliegen ab. Für zentrale Tätigkeitsfelder haben wir Abfragebögen für Sie vorbereitet, die Sie nutzen können. Unsere Abfragebögen finden Sie hier. zu den Abfragebögen
Die Gebührenberechnung für notarielle Tätigkeiten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Für Detailfragen sprechen Sie uns gern an.
Unterschriftsbeglaubigungen erfordern – anders als Beurkundungen – nicht das Vorlesen des Dokuments in Gegenwart des Notars und der Beteiligten. Für Unterschriftsbeglaubigungen stellen wir Ihnen gern kurzfristig einen Termin zur Verfügung. Auch die Beglaubigung von Dokumenten kann kurzfristig erfolgen – bringen Sie hierzu bitte die zu beglaubigenden Dokumente im Original mit zu uns ins Notariat.
Apostillen sind in bestimmten Fällen erforderlich, wenn deutsche Urkunden im Ausland oder ausländische Urkunden in Deutschland verwendet werden sollen . Es kann auch die Durchführung eines besonderen Legalisationsverfahrens erforderlich sein. Wir stehen gern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Nach Vereinbarung können Termine außerhalb des Notariats und der Bürozeiten stattfinden.
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