Dr. Stephanie Bialluch-von Allwörden Notariatsverwalterin Hamburg im Notariat Schmiedestrasse
Notarin Dr. Stephanie Bialluch-von Allwörden

Dr. Stephanie Bialluch-von Allwörden

2019-2021 Rechtsanwältin

Seit 1.1.2023 Partnerin der Sozietät als Nachfolgerin von Prof. Dr. Manfred Wenckstern, zunächst als Notariatsverwalterin

2025 Ernennung zur Notarin

Studium der Rechtswissenschaften in Kiel, Referendariat in Berlin, USA

Fremdsprache: Englisch

Publikationen

ZfIR 2023, S. 357 ff. Unwiderrufliche Vollmachten für Immobilienveräußerungen
Conreder/Meier, Kommentar zum eWpG, 1. Aufl. 2022 Kommentierung der §§ 10, 30 eWpG
ZfIR 2022, S. 540 ff. Urteilsanmerkung zu OLG Hamm, Urteil vom 06.04.2022, 8 U 172/20
ZfIR 2022, S. 398-401 Verpflichtungen zur Ausübung von Benennungsrechten – Beurkundungsbedürftigkeit nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB?
NZG 2022, S. 791-795 Übertragung von Kommanditanteilen – aufschiebend bedingte Abtretung durch MoPeG passé?
RDi 2021, S. 13-19 Zivil- und prospektrechtliche Aspekte des eWpG-E
BKR 2020, S. 345-348 Kontoauszüge mit Fälligkeitstermin – Kündigung von Sparverträgen problematisch (gemeinsam mit Dr. Sebastian von Allwörden)
WM 2018, S. 2118-2123 Initial Coin Offerings: Kryptowährungen als Wertpapier oder Vermögensanlage? (gemeinsam mit Dr. Sebastian von Allwörden)
April 2018 Das sogenannte Anleiheschuldverhältnis
Jura 2016, S. 459 - 471 Der Einwendungsausschluss im Wertpapierrecht
WM 2015, S. 2030 - 2038 Systematische Internalisierung de lege lata
FAQs

Häufig gestellte Fragen

Welche Informationen wir für die Entwurfserstellung von Ihnen benötigen, hängt von Ihrem konkreten Anliegen ab. Für zentrale Tätigkeitsfelder haben wir Abfragebögen für Sie vorbereitet, die Sie nutzen können. Unsere Abfragebögen finden Sie hier. zu den Abfragebögen

Die Gebührenberechnung für notarielle Tätigkeiten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Für Detailfragen sprechen Sie uns gern an.

Unterschriftsbeglaubigungen erfordern – anders als Beurkundungen – nicht das Vorlesen des Dokuments in Gegenwart des Notars und der Beteiligten. Für Unterschriftsbeglaubigungen stellen wir Ihnen gern kurzfristig einen Termin zur Verfügung. Auch die Beglaubigung von Dokumenten kann kurzfristig erfolgen – bringen Sie hierzu bitte die zu beglaubigenden Dokumente im Original mit zu uns ins Notariat.

Apostillen sind in bestimmten Fällen erforderlich, wenn deutsche Urkunden im Ausland oder ausländische Urkunden in Deutschland verwendet werden sollen . Es kann auch die Durchführung eines besonderen Legalisationsverfahrens erforderlich sein. Wir stehen gern als Ansprechpartner zur Verfügung.

Nach Vereinbarung können Termine außerhalb des Notariats und der Bürozeiten stattfinden.

Wir suchen Verstärkung für unser Team! Gesucht werden Notarfachangestellte (m/w/d), Auszubildende (m/w/d), eine Empfangskraft (m/w/d) sowie Unterstützung für unsere Aktenzentrale (m/w/d). Weitere Infos finden Sie hier. 
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