Dr. Stephanie Bialluch-von Allwörden Notariatsverwalterin Hamburg im Notariat Schmiedestrasse
Notariatsverwalterin in Hamburg

Dr. Stephanie Bialluch-von Allwörden

Seit 1.1.2023 Notariatsverwalterin in Hamburg für das Amt von Prof. Dr. Manfred Wenckstern.

Dr. Stephanie Bialluch-von Allwörden ist als Nachfolgerin von Prof. Dr. Wenckstern in die Sozietät eingetreten.

Seit 2021 Notarassessorin in Hamburg,
2019-2021 Rechtsanwältin

Studium der Rechtswissenschaften in Kiel, Referendariat in Berlin, USA

Fremdsprache: Englisch

Publikationen

Conreder/Meier, Kommentar zum eWpG, 1. Aufl. 2022Kommentierung der §§ 10, 30 eWpG
ZfIR 2022, S. 540 ff.Urteilsanmerkung zu OLG Hamm, Urteil vom 06.04.2022, 8 U 172/20
ZfIR 2022, S. 398-401Verpflichtungen zur Ausübung von Benennungsrechten – Beurkundungsbedürftigkeit nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB?
NZG 2022, S. 791-795Übertragung von Kommanditanteilen – aufschiebend bedingte Abtretung durch MoPeG passé?
RDi 2021, S. 13-19Zivil- und prospektrechtliche Aspekte des eWpG-E
BKR 2020, S. 345-348Kontoauszüge mit Fälligkeitstermin – Kündigung von Sparverträgen problematisch (gemeinsam mit Dr. Sebastian von Allwörden)
WM 2018, S. 2118-2123Initial Coin Offerings: Kryptowährungen als Wertpapier oder Vermögensanlage? (gemeinsam mit Dr. Sebastian von Allwörden)
April 2018Das sogenannte Anleiheschuldverhältnis
Jura 2016, S. 459 - 471Der Einwendungsausschluss im Wertpapierrecht
WM 2015, S. 2030 - 2038Systematische Internalisierung de lege lata
Notar a.D.

Prof. Dr. Manfred Wenckstern

Vorgänger von Dr. Stephanie Bialluch-von Allwörden. Notar von 1991 bis 2022
Kontakt

Wie Sie uns erreichen

Termine außerhalb des Notariats und der Bürozeiten können vereinbart werden. Sprechen Sie uns gern an!
Öffnungszeiten
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freitags von 09:00 - 17:30 Uhr
Fax
040 / 37 48 48-34

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Einfahrt zur Tiefgarage in der Schauenburgerstraße, Zufahrt über Rathausstraße und Pelzerstraße.

Erreichbarkeit mit dem ÖPNV: U-Bahnlinien U1, U2, U4 (Station Jungfernstieg) und U3 (Station Rathaus), S-Bahnlinien S1, S2 und S3 (Station Jungfernstieg), diverse Buslinien; Entfernung zum Hauptbahnhof 700m
FAQs

Häufig gestellte Fragen

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Die Gebührenberechnung für notarielle Tätigkeiten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Für Detailfragen sprechen Sie uns gern an.

Unterschriftsbeglaubigungen erfordern – anders als Beurkundungen – nicht das Vorlesen des Dokuments in Gegenwart des Notars und der Beteiligten. Für Unterschriftsbeglaubigungen stellen wir Ihnen gern kurzfristig einen Termin zur Verfügung. Auch die Beglaubigung von Dokumenten kann kurzfristig erfolgen – bringen Sie hierzu bitte die zu beglaubigenden Dokumente im Original mit zu uns ins Notariat.

Apostillen sind in bestimmten Fällen erforderlich, wenn deutsche Urkunden im Ausland oder ausländische Urkunden in Deutschland verwendet werden sollen . Es kann auch die Durchführung eines besonderen Legalisationsverfahrens erforderlich sein. Wir stehen gern als Ansprechpartner zur Verfügung.

Nach Vereinbarung können Termine außerhalb des Notariats und der Bürozeiten stattfinden.

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