Vorsorge


Mit Vorsorge- und Generalvollmachten können Sie bestimmen, wer für Sie handeln soll, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen hierzu selbst (vorübergehend) nicht mehr in der Lage sein sollten. Sie können damit vermeiden, dass durch das Betreuungsgericht ein Dritter als Betreuer eingesetzt wird, und so selbstbestimmt Vorsorge treffen.

Durch eine Patientenverfügung können Sie Ihren Patientenwillen festhalten, der als Richtschnur für behandelnde Ärzte, Bevollmächtigte und Betreuer dient, falls Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer Vorsorgemaßnahmen und entwerfen für Sie die erforderlichen Dokumente.

Für zentrale Anliegen haben wir hier Abfragebögen für Sie bereitgestellt.

zu den Abfragebögen
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