Erben & Verschenken


Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen gehört zur klassischen notariellen Tätigkeit. Klare Regelungen in einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag können helfen, Streitigkeiten zwischen Hinterbliebenen zu vermeiden. Durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag können in vielen Fällen die späteren Kosten für einen Erbschein erspart werden. Durch eine individuelle Beratung gestalten wir Ihren letzten Willen rechtssicher gemeinsam mit Ihnen.

Wird nach einem Todesfall ein Erbschein benötigt oder soll ein Grundbuch berichtigt werden, unterstützen wir Sie dabei ebenso wie bei der Ausschlagung eines Erbes.

Häufig besteht der Wunsch, die eigene Nachfolge bereits zu Lebzeiten zu planen und Angehörigen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, zukommen zu lassen. Wir gestalten mit Ihnen die Übertragungsverträge und finden für Sie die individuelle Lösung, z.B. bei dem Wunsch, sich einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht vorzubehalten. Für zentrale Anliegen haben wir hier Abfragebögen für Sie bereitgestellt.

zu den Abfragebögen
Wir setzen auf unserer Webseite Cookies ein, um Ihnen ein verbessertes Nutzererlebnis zu ermöglichen Nähere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.