Ehe & Familie
Die Gründe für einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag sind vielfältig. Durch einen Ehevertrag können Regelungen getroffen werden, um Streit bei einer Trennung zu vermeiden. Häufig wird der Abschluss eines Ehevertrages auch aus beruflichen Gründen eines der Partner geboten sein, z.B. können Sozietäts- und Gesellschaftsverträge die Verpflichtung vorsehen, durch Ehevertrag Gesellschaftsbeteiligungen aus dem Zugewinnausgleich auszunehmen. Nicht verheiratete Paare können durch einen (Lebens-)Partnerschaftsvertrag Regelungen für ihr Zusammenleben treffen. Im Falle einer Trennung kann durch eine Trennungsvereinbarung oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ein einvernehmliches und geordnetes Auseinandergehen ermöglicht werden. Durch eine persönliche Beratung finden wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für Ihre individuelle Situation. Für zentrale Anliegen haben wir hier Abfragebögen für Sie bereitgestellt.